SCHUFA-Assistent

🔍 SCHUFAssistent

Ihr Score ist nicht
das letzte Wort.

Ein falscher Eintrag kann alles blockieren — Wohnung, Kredit, Handy. Oft wissen Betroffene nicht mal, was gespeichert ist.

Der SCHUFAssistent hilft Ihnen, Ihre DSGVO-Rechte gegenüber der SCHUFA vollständig durchzusetzen — von der Auskunft bis zur Behördenbeschwerde. Sachlich, quellenbasiert, ohne Rechtsberatung.

SCHUFAssistent
Forderung bezahlt, aber Eintrag bleibt offen. Ich möchte Berichtigung (Art. 16).
Verstanden — ich helfe Ihnen. Ich stelle Ihnen 4 gezielte Fragen, dann erstelle ich das passende Berichtigungs­schreiben nach Art. 16 DSGVO — mit Zahlungsnachweis-Hinweis und Fristsetzung.
✓ Schreiben in 2 Minuten fertig

Wann hilft der SCHUFAssistent?

🏠
Wohnung wegen SCHUFA abgelehnt

Sie wissen nicht, was gespeichert ist oder warum — Sie wollen Auskunft anfordern und fehlerhafte Einträge anfechten.

💳
Forderung bezahlt, Eintrag noch offen

Die Schuld ist beglichen, aber der negative Eintrag bleibt. Sie haben das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO.

👤
Eintrag gehört nicht zu Ihnen

Namensgleichheit oder Identitätsmissbrauch — der Eintrag ist einer falschen Person zugeordnet.

📅
Eintrag ist zu alt

Gespeicherte Daten unterliegen Aufbewahrungsfristen. Zu alte Einträge können nach Art. 17 DSGVO gelöscht werden.

🏛️
SCHUFA reagiert nicht

Keine Antwort auf Ihren Antrag? Sie können Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen (Art. 77 DSGVO).

Was der Assistent erstellt

📄
Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)Alle gespeicherten Daten, Score-Werte, Herkunft und Empfänger-Kategorien anfordern.
✏️
Berichtigungsantrag (Art. 16 DSGVO)Unrichtige oder veraltete Daten berichtigen lassen — mit Zahlungsnachweis.
🗑️
Löschungsantrag (Art. 17 DSGVO)Nicht mehr erforderliche oder unrechtmäßige Einträge löschen lassen.
⏸️
Einschränkungsantrag (Art. 18 DSGVO)Nutzung und Weitergabe der Daten während eines laufenden Streits aussetzen.
🚫
Widerspruch (Art. 21 DSGVO)Gegen die Verarbeitung Ihrer Daten auf Basis berechtigter Interessen widersprechen.
🏛️
Beschwerde DPA (Art. 77 DSGVO)Bei der zuständigen Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes Beschwerde einreichen.

Schritt für Schritt

01

Situation beschreiben

Wählen Sie eine Amorce oder beschreiben Sie Ihr Anliegen frei — der Assistent stellt maximal 7 gezielte Fragen.

02

Schreiben erhalten

Das fertige Schreiben mit dem richtigen DSGVO-Artikel, den passenden Formulierungen und den Anlagen-Hinweisen.

03

Antwort erhalten? Zurückkommen.

Der Assistent analysiert die Antwort der SCHUFA und begleitet Sie zum nächsten Schritt — bis zur Lösung.

Häufige Fragen zum SCHUFAssistent

Gibt der Assistent eine Garantie, dass der Eintrag gelöscht wird?
Nein — der Assistent ist eine Strukturhilfe, keine Rechtsberatung. Er hilft Ihnen, Ihre Rechte korrekt geltend zu machen. Ob die SCHUFA reagiert, hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich den Assistenten für mehrere Anträge gleichzeitig nutzen?
Ja — Sie können mehrere Schreiben in einer Session erstellen oder den Assistent für verschiedene Einträge separat nutzen.
Was passiert, wenn die SCHUFA nicht antwortet?
Der Assistent begleitet Sie durch den nächsten Schritt — zum Beispiel eine Erinnerung oder eine Beschwerde nach Art. 77 DSGVO bei der zuständigen Datenschutzbehörde.
Welche Dokumente brauche ich für eine Berichtigung?
Typisch: Zahlungsnachweis (Kontoauszug), Bestätigung des Gläubigers ("erledigt"), SCHUFA-Auskunft. Der Assistent listet die passenden Belege je nach Ihrem Fall auf.
Muss ich meine persönlichen Daten eingeben?
Nein — der Assistent arbeitet mit Kategorien und Platzhaltern. Keine vollständige Adresse, keine Ausweisnummer, keine IBAN. Das Schreiben enthält Platzhalter, die Sie selbst ausfüllen.

Bereit, Ihren SCHUFA-Eintrag anzugehen?

Alle 4 Assistenten für 2,99 € / Monat — monatlich kündbar.

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